Welche Forschungsinfrastruktur eignet sich als Open Research Infrastructure?
Nicht jede Forschungsinfrastruktur eignet sich automatisch für die Öffnung. Die Eignung wird durch vier zentrale Kriterien bestimmt, die vor Beginn geprüft werden sollten.
Nutzen für Dritte
Zuerst muss eine potentielle Forschungsinfrastruktur einen Nutzen für zukünftige Nutzer aber auch Betreiber haben. Dieser Nutzen sollte möglichst konkret und ggf. auch für unterschiedliche Nutzergruppen (z.B. andere Forschungseinrichtungen, Wissenschaft-ler:innen anderer Fachrichtungen, Unternehmen unterschiedlicher Branchen) spezifisch sein.
Bevor aufwändigere Planungen beginnen, sollte dieser Nutzen in ausführlichen Gesprächen mit potenziellen Nutzern validiert werden. Ebenso ist zu prüfen, ob ausreichend interessierte Nutzer vorhanden sind, um den ggf. zu erwartenden Aufwand zu rechtfertigen.
Nutzungskapazitäten
Natürlich benötigen zusätzliche Nutzer ausreichende Kapazitäten, um die Forschungsinfrastruktur auch entsprechend nutzen zu können. Was genau Kapazität meint, hängt von der jeweiligen Infrastruktur ab: häufig ist das die verfügbare Nutzungszeit, ggf. aber auch nutzbare Fläche oder die Anzahl gleichzeitig nutzbarer Geräte. Kapazitäten können be-reits bestehen, weil die Infrastruktur nicht voll ausgelastet ist. In manchen Fällen kann es jedoch sinnvoll sein, zusätzliche Kapazitäten zu schaffen, etwa durch Erweiterung des Betriebs auf Mehrschicht und/oder Wochenendbetrieb oder durch Effizienzsteigerungen bei den bestehenden Nutzern, sodass freie Kapazitäten für neue Partner entstehen.
Organisation der Nutzung
Eine Open Research Infrastructure erfordert eine klare, flexible und sichere Organisationsstruktur, die externen, organisationsfremden Nutzern den Zugang ermöglicht. Wenn die folgenden Punkte nicht sinnvoll und mit einem vertretbaren Aufwand geregelt werden können, eignet sich diese Infrastruktur nicht als Open Research Infrastructure:
- Zugangsberechtigung und -kontrollen
- Räumliche und zeitliche Trennung der Nutzung verschiedener Nutzer
- Gewährleistung der notwendigen Sicherheit (IT-Sicherheit, Arbeitsschutz, Schutz vor chemischen oder biologischen Gefahren)
- Technische Kompatibilität (z.B. durch notwendige Um- oder Aufbauten an Geräten)
- Gewährleistung legitimer Geheimhaltungsinteressen der Forschungseinrichtung und weiterer Nutzer
Kompatibilität von Nutzern und Betreiber
Die Art der Nutzung sowie die Nutzergruppe müssen mit der betreibenden Forschungs-einrichtung kompatibel sein und deren Reputation nicht gefährden. Risiken können sein:
- Imageschaden aus Nutzungsart oder Art der Nutzer (z.B. Stichworte wie Militärforschung, gentechnisch veränderte Lebensmittel, Tierversuche, etc.),
- problematische Konkurrenzverhältnisse zu anderen Forschungseinrichtungen oder kommerziellen Unternehmen,
- Förderschädlichkeit der beabsichtigen Nutzung durch Dritte, oder
- Konflikte mit eigenen Mitarbeiter:innen oder langjährigen Partnern (z.B. weil diese die Nutzung als Open Research Infrastructure ablehnen).